In Situationen, in denen wir als Mitgesellschafter einen wertschöpfenden Beitrag liefern können, steigen wir auf Wunsch der Hauptinvestoren als Co-Gesellschafter mit ein.
Aktuelles Beispiel: Gründung eines Joint Ventures in China durch ein deutsches Unternehmen mit seinem chinesischen Partner. MRL steigt als dritte Partei in das Joint Venture ein steuert massgebliche Leistungen zur Unternehmensentwicklung bei.
Weitere mögliche Situationen sind zum Beispiel: